Ordentliche Mitgliedschaft

Vielen Dank für Ihr Interesse an einer ordentlichen Mitgliedschaft im Berufsverband der Hundeerzieher/ innen und Verhaltensberater/innen (BHV) e.V.

Der BHV ist mit ca. 330 ordentlichen Mitgliedern und ca. 300 Fördermitgliedern der größte Zusammenschluss professioneller Hundeausbilder/innen Deutschlands. Ziel ist die Ausbildung von Hund und Hundeführer auf der Basis einer gut funktionierenden Verständigung durch Motivation und positive Konditionierung.

Mitglieder des Verbandes arbeiten nach neuesten Erkenntnissen aus Verhaltenstherapie und Verhaltensforschung, insbesondere in den Bereichen Lernverhalten und Problemverhalten, und bilden sich auf diesen Gebieten regelmäßig weiter. Die Weiterbildungspflicht ist in unserer Satzung festgeschrieben. Für den Erhalt der Mitgliedschaft müssen mindestens 20 BHV-Weiterbildungsstunden innerhalb von zwei Jahren absolviert werden.

Voraussetzungen für die Aufnahme als ordentliches Mitglied sind der Nachweis der haupt- oder nebenberuflichen Tätigkeit als Hundeerzieher/in und/oder Verhaltensberater/in oder Tierarzt/ärztin für Verhaltenstherapie.

Sie fühlen sich angesprochen und erfüllen bereits alle Voraussetzungen? Dann freuen wir uns über die Zusendung Ihres Aufnahmeantrags.

Sollten Sie noch Fragen haben, steht Ihnen unsere Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne zur Verfügung.

Der Mitgliedsbeitrag für den BHV beträgt derzeit € 230,-pro Jahr, für Berufsanfänger in den ersten beiden Berufsjahren € 150,-/Jahr. Außerdem erhebt der Verband eine einmalige Aufnahmegebühr von € 55,-. Im Aufnahmejahr richtet sich der Jahresbeitrag nach dem jeweiligen Aufnahme-Quartal.

Jedes ordentliche BHV-Mitglied hat die Möglichkeit, über den Verband im Internet kostenlos für sich zu werben. Hier auf der BHV-Homepage sind alle ordentlichen Mitglieder mit einem eigenen Mitgliederprofil aufgeführt. Zudem haben sie die Möglichkeit, einen Link zu ihrer eigenen Homepage zu setzen.

Interessenten, die die erforderlichen Voraussetzungen für eine ordentliche Mitgliedschaft noch nicht erfüllen, haben die Möglichkeit, eine Fördermitgliedschaft im BHV zu beantragen.

Die Satzung des BHV (ebenfalls als PDF-Dokument zum Download unten auf der Seite) finden Sie hier. Zusammen mit der Satzung des BHV finden Sie unten die Antragsformulare für die Mitgliedschaft zum Download.

In einer separaten Rubrik können Sie sich umfassend über die vom BHV angebotenen Weiterbildungen informieren.

Für Rückfragen stehen Ihnen die BHV-Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.